Rücksichtsloses Überholen ist nicht zwangsläufig Nötigung
Düsseldorf/München (dpa/tmn) - Rücksichtsloses Überholen erfüllt nicht ohne weiteres den Tatbestand der Nötigung. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf hervor, über den die «Neue Juristische Wochenschrift» berichtet.
Düsseldorf/München (dpa/tmn) - Rücksichtsloses Überholen erfüllt nicht ohne weiteres den Tatbestand der Nötigung. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf hervor, über den die «Neue Juristische Wochenschrift» berichtet.
Maßgeblich ist nach dem Richterspruch, ob es dem Autofahrer neben dem Ziel, schneller zu sein, auch darauf ankam, einen anderen Verkehrsteilnehmer gezielt zu behindern. Nur dann komme eine Nötigung in Frage (Az.: 5 Ss 130/07). Das Gericht hob mit seinem Beschluss die Verurteilung eines Autofahrers auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück.
Der Verurteilte war neben einem Motorrad auf eine Verkehrsinsel zugefahren. Er beschleunigte seinen Wagen, da er schneller als der Kradfahrer sein wollte. Als es eng wurde, zog er nach rechts, so dass der Motorradfahrer stark abbremsen musste, um eine Kollision zu verhindern. Er zeigte den Autofahrer wegen Nötigung an und bekam vor dem Amts- und dem Landgericht Recht. Das OLG urteilte jedoch anders: Es stehe nicht fest, dass der Angeklagte den Motorradfahrer nötigen wollte, wie dies beispielsweise bei einem zu dichten Auffahren oder bewussten Abbremsen der Fall sei.
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