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Stichwörter: FahrverbotBussgeld
Donnerstag, 15. November 2007

Rote Ampel missachtet - trotzdem keine Fahrverbote

Friedrichshafen (dpa) - Wer über eine rote Ampel fährt, ist nicht zwangsläufig den Führerschein los. Das haben jetzt Autofahrer aus Friedrichshafen am Bodensee erlebt. Sie hatten vor einer Baustellen-Ampel mit «Dauer-Rot» die Geduld verloren und waren losgefahren.


«Eine Ampel, die nie grün wird, ist keine Wechsellicht- Zeichenanlage, wie sie im Gesetz steht.» (Bild: dpa)

Friedrichshafen (dpa) - Wer über eine rote Ampel fährt, ist nicht zwangsläufig den Führerschein los. Das haben jetzt Autofahrer aus Friedrichshafen am Bodensee erlebt. Sie hatten vor einer Baustellen-Ampel mit «Dauer-Rot» die Geduld verloren und waren losgefahren.

Das Amtsgericht Tettnang hob nun die vierwöchigen Fahrverbote auf. Amtsrichter Holger Hübner bestätigte am Dienstag entsprechende Medienberichte. Mehr als 100 Autofahrer waren im vergangenen Sommer bei der Durchfahrt erwischt worden. Sie hatten zunächst ein Fahrverbot, vier Punkte in Flensburg und eine Geldbuße von 125 Euro aufgebrummt bekommen.

Die rote Ampel stand vergangenen Sommer auf einer vielbefahrenen Bundesstraße. Nur Linienbusse konnten mit einer Fernbedienung auf Grün schalten und die Baustelle passieren. Mehrere Dutzend Rotlicht- «Sünder» hatten beim Gericht Beschwerde eingelegt.

Nach Ansicht des Amtsrichters haben die Autofahrer nicht eine rote Ampel, sondern lediglich ein Einfahrverbot wie an einer Einbahnstraße missachtet. Ein solches Schild habe neben der Lichtanlage gestanden. Der Richter verhängte nun lediglich Verwarnungsgelder von jeweils 35 Euro. «Eine Ampel, die nie grün wird, ist keine Wechsellicht- Zeichenanlage, wie sie im Gesetz steht.»


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