Reparaturkosten nach Unfall - Notfalls Kredit aufnehmen
Koblenz (dpa) - Ein Fahrzeughalter, der nach einem Unfall die Reparatur nicht aus eigener Tasche bezahlen kann, hat keinen Anspruch auf Entschädigung für einen monatelangen Nutzungsausfall.
Vielmehr muss er nach einem Urteil des Landgerichts Koblenz notfalls einen Kredit aufnehmen und die Kreditkosten dem Unfallgegner in Rechnung stellen. Denn dies sei zumeist billiger als eine Nutzungsausfallentschädigung (Urteil vom 19.11.2007 - Az.: 5 O 351/07).
Das Landgericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Fahrzeughalters auf Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung in Höhe von 5539 Euro ab. Der Kläger hatte nach einem Unfall für insgesamt 191 Tage seinen Wagen nicht nutzen können. Dafür berechnete er der Versicherung des Unfallgegners eine Nutzungsausfallentschädigung von 29 Euro pro Tag. Die lange Ausfallzeit begründete der Kläger damit, er habe die Reparaturkosten von fast 2300 Euro nicht aus eigener Tasche vorfinanzieren können, sondern erst nach Erhalt einer Zahlung der gegnerischen Versicherung den Reparaturauftrag erteilen können. Diese habe sich aber mehr als sechs Monate Zeit gelassen.
Das Landgericht hielt dem Kläger jedoch vor, seine Schadensminderungspflicht verletzt zu haben, so dass er leer ausgehe. Denn hätte er beispielsweise für den Reparaturbetrag einen Kredit aufgenommen, so wären in dieser Zeit allenfalls Zinsen von maximal 433 Euro angefallen. Diese Kosten, die die gegnerische Versicherung sicher hätte tragen müssen, wären aber deutlich geringer gewesen als die jetzt geltend gemachte Nutzungsausfallentschädigung.
Weitere Meldungen aus dem Verkehrsrecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Wann kommt welches Bußgeld auf Sie zu? Droht Fahrverbot? Der aktuelle Bußgeldkatalog informiert Sie über besonders unfallträchtige Verkehrs-Verstöße und ihre juristischen Folgen, wie Bußgeld, Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg und Fahrverbot.
In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.