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Mittwoch, 10. Oktober 2007

Renovierungsklausel gestrichen: Mieterhöhung nicht hinnehmen

Hamburg (dpa/tmn) - Verlangen Vermieter mit Hinweis auf die durch ein Gerichtsurteil ungültig gewordenen Renovierungsklauseln eine Mieterhöhung, sollten Mieter das nicht ungeprüft hinnehmen. Das rät der Mieterverein zu Hamburg.


Nachträge zum Vertrag mit Renovierungspflichten sind nicht akzeptabel. (Bild: dpa)

Hamburg (dpa/tmn) - Verlangen Vermieter mit Hinweis auf die durch ein Gerichtsurteil ungültig gewordenen Renovierungsklauseln eine Mieterhöhung, sollten Mieter das nicht ungeprüft hinnehmen. Das rät der Mieterverein zu Hamburg.

Es gibt für diese Ansprüche keine gesicherte rechtliche Grundlage, erklärten die Experten. Bevor eine Erhöhung akzeptiert wird, sollten sich Mieter rechtlich beraten lassen. Ebenfalls nicht akzeptabel seien Nachträge zum Mietvertrag, die eine Renovierungspflicht vorsehen.


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