«Rechts vor links» gilt oft auch auf Parkplätzen
Berlin (dpa/tmn) - Auch auf Parkplätzen müssen Autofahrer oft die Regel «rechts vor links» beachten. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Solingen hervor, auf das der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin hinweist (Az.: 11 C 193/06).
So gelte die Vorfahrtsregel im Rahmen der Straßenverkehrsordnung (StVO) etwa auf Ausfahrtswegen großer Parkplätze vor Baumärkten oder auch Einkaufszentren. Das sei selbst dann der Fall, wenn die Fahrer nicht ausdrücklich durch Schilder darauf hingewiesen werden.
Im verhandelten Fall war ein Fahrer auf dem Hauptausfahrtsweg eines Parkplatzes mit einem anderen Wagen zusammengestoßen, der von rechts aus einem kleineren Zufahrtsweg kam. Das Gericht gab dem ersten Fahrer die Schuld, weil er «rechts vor links» missachtet und somit dem anderen die Vorfahrt genommen hatte. Zwar sei auf Parkplätzen besondere Rücksicht geboten, um anderen das Rangieren zu ermöglichen. Auf Ausfahrtswegen seien jedoch die gleichen Regeln wie im Straßenverkehr zu beachten.
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