Radfahrer müssen in der Fußgängerzone aus dem Sattel
Bremen (dpa/tmn) - Radfahrer dürfen Fußgängerzonen nicht im Sattel sitzend als Abkürzung nutzen. Vielmehr müssen sie in solchen Zonen ebenso wie auf Gehwegen absteigen, meldet der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Clubs (ADFC) in Bremen.
Bremen (dpa/tmn) - Radfahrer dürfen Fußgängerzonen nicht im Sattel sitzend als Abkürzung nutzen. Vielmehr müssen sie in solchen Zonen ebenso wie auf Gehwegen absteigen, meldet der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Clubs (ADFC) in Bremen.
Erlaubt ist das Fahren mit dem Rad nur, wenn in den entsprechenden Bereichen der Radverkehr ausdrücklich zugelassen ist. Erlaubt ist es in Fußgängerzonen aber immerhin, das Rad zu schieben, wenn dadurch Passanten nicht erheblich behindert werden.
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