Radfahrer auf Bürgersteig haftet bei Zusammenstoß
Frankfurt/Main (dpa) - Verkehrswidrig auf Bürgersteigen fahrende Radfahrer riskieren bei Zusammenstößen mit anderen Verkehrsteilnehmern Schadensersatzverpflichtungen. Das hat das Amtsgericht Frankfurt in einem Urteil entschieden.
Frankfurt/Main (dpa) - Verkehrswidrig auf Bürgersteigen fahrende Radfahrer riskieren bei Zusammenstößen mit anderen Verkehrsteilnehmern Schadensersatzverpflichtungen. Das hat das Amtsgericht Frankfurt in einem Urteil entschieden.
Das Gericht sprach einem Autofahrer rund 1130 Euro Schadensersatz nach einem Zusammenstoß mit einem Radfahrer zu (Az: 30 C 2377/07-20). Der Autofahrer hatte getankt und wollte die Tankstelle über die Ausfahrt wieder verlassen. Weil er sich umdrehte, um den von hinten kommenden fließenden Verkehr im Auge zu behalten, übersah er den verkehrswidrig von vorne auf dem Bürgersteig entgegenkommenden Radfahrer. Beim Zusammenstoß fiel der Radler vom Fahrrad, und das Auto des Mannes wurde beschädigt. Der Autofahrer verlangte von dem Radfahrer Schadensersatz für die nötig gewordenen Reparaturen. Der Radler stellte sich dagegen auf den Standpunkt, der Autofahrer habe nicht richtig aufgepasst. In Frankfurt sei es nämlich bekannt, dass sich Radfahrer nicht immer an die Verkehrsregeln hielten und auch schon mal den Bürgersteig entgegengesetzt befahren.
Vor dem Gericht hatte der Radfahrer mit diesem Argument jedoch keinen Erfolg. Die Amtsrichterin sprach dem klagenden Autofahrer den Ersatz der kompletten Reparaturkosten zu. Auch wenn es «gerichtsbekannt ist, dass die Frankfurter Radfahrer in besonderem Maße unempfindlich gegen die geltenden Verkehrsregeln sind», könnten hieraus jedoch keine rechtlichen Folgen zulasten der übrigen Verkehrsteilnehmer abgeleitet werden, heißt es im Urteil. Gehwege seien nun einmal allein den Fußgängern oder radelnden Kindern bis zum achten Lebensjahr vorbehalten.
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