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Dienstag, 19. Februar 2008

Radfahren ohne Helm: Gericht sieht kein Mitverschulden

Saarbrücken (dpa) - Ein Radfahrer ohne Helm bleibt bei einem unverschuldeten Unfall nicht auf einem Teil seines Schadens sitzen. Das geht aus einem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken hervor.

Saarbrücken (dpa) - Ein Radfahrer ohne Helm bleibt bei einem unverschuldeten Unfall nicht auf einem Teil seines Schadens sitzen. Das geht aus einem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken hervor.

Demnach trifft den Radler rechtlich an seinen Verletzungen grundsätzlich kein Mitverschulden, da es keine gesetzliche Helmpflicht für Radfahrer gibt (Az.: 4 U 80/07). Das Gericht gab mit seinem Urteil der Schadenersatzklage einer Radfahrerin statt. Sie war gegen eine geöffnete Autotür gefahren. Beim Sturz verletzte sie sich erheblich am Kopf. Der Autofahrer weigerte sich, vollen Schadenersatz zu leisten. Die Frau treffe an den Verletzungen eine Mitschuld, da sie keinen Fahrradhelm getragen habe, argumentierte er.

Das OLG Saarbrücken teilte diese Auffassung nicht. Eine Ausnahme wollten die Richter allenfalls bei sportlichen Radfahrern oder Kindern gelten lassen. Denn beide Gruppen seien besonders gefährdet. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, sondern liegt wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe vor (Az.: VI ZR 171/07).


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