Polizei darf «frisierten» Motorroller verschrotten
Mainz (dpa) - Die Polizei darf den «frisierten» Motorroller eines Jugendlichen verschrotten lassen, wenn es keine Möglichkeit gibt, ihn an einen geeigneten Besitzer zu verkaufen.
Mainz (dpa) - Die Polizei darf den «frisierten» Motorroller eines Jugendlichen verschrotten lassen, wenn es keine Möglichkeit gibt, ihn an einen geeigneten Besitzer zu verkaufen.
Das Verwaltungsgericht in Mainz entschied damit gegen einen jungen Mann, der die Zerstörung seines aufgemotzten Zweirads verhindern wollte. Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, hatten Polizisten nach Beschwerden von Nachbarn das manipulierte Gefährt sichergestellt, das nach Angaben des Jugendlichen eine Höchstgeschwindigkeit von 100 Kilometern in der Stunde statt der erlaubten 50 erreichte und dabei einigen Lärm machte.
Da der Versuch scheiterte, den Roller an eine «zuverlässige Person» zu verkaufen, ordnete die Polizei die Verschrottung des Zweirads an. Die Richter gaben den Beamten recht. So sei etwa eine Versteigerung nicht möglich gewesen, weil dabei nicht sichergestellt werden könne, dass der Käufer den «Roller nicht in dem derzeitigen frisierten Zustand im öffentlich Straßenverkehr fahre» (Aktenzeichen: 1 K 825/07.MZ).
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