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Montag, 19. Mai 2008

Plötzlich krank: Trunkenheit am Steuer trotzdem strafbar

Koblenz/Berlin (dpa/tmn) - Trunkenheit am Steuer ist auch dann strafbar, wenn der Fahrer wegen einer plötzlichen Erkrankung einen Arzt aufsuchen muss und deswegen fährt. Das ist zumindest der Fall, wenn jemand anderes hätte fahren können oder ein Taxi erreichbar gewesen wäre.

Koblenz/Berlin (dpa/tmn) - Trunkenheit am Steuer ist auch dann strafbar, wenn der Fahrer wegen einer plötzlichen Erkrankung einen Arzt aufsuchen muss und deswegen fährt. Das ist zumindest der Fall, wenn jemand anderes hätte fahren können oder ein Taxi erreichbar gewesen wäre.

Das teilt der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin mit und verweist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz (Az.: 1Ss 339/07). Das Gericht bekräftigte eine entsprechende Entscheidung der ersten Instanz. Es wies den Fall wegen einer Verfahrensrüge allerdings zur Neuverhandlung zurück. Ein Mann hatte während einer Weinprobe einen gefährlichen Harnverhalt erlitten - er konnte kein Wasser mehr lassen. Obwohl er stark alkoholisiert war, setzte er sich ans Steuer und fuhr ins Krankenhaus. Unterwegs wurde er von der Polizei gestoppt, die bei ihm einen Alkoholpegel von 1,04 Promille feststellte.

In erster Instanz wurde der Mann wegen einer «fahrlässigen Trunkenheitsfahrt» zu einer Geldstrafe und einem dreimonatigen Fahrverbot verurteilt. Die Richter urteilten, dass der Mann ein Taxi hätte nehmen oder einen Krankenwagen hätte rufen können. Die Fahrt des Mannes wäre nur dann nicht rechtswidrig gewesen, wenn sie «zur Abwendung einer Gefahr von Leib und Leben» notwendig gewesen wäre. Das OLG sah dies genau so und übernahm die Argumentation der ersten Instanz.


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