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Donnerstag, 5. April 2007

Parkplatz mit Bierkiste «reserviert» - saftige Bußgelder drohen

München/Hamburg (dpa/gms) - Wer sich in Wohngebieten mit großer Parkplatznot einen Platz mit Bierkisten oder alten Elektrogeräten «reserviert», muss mit saftigen Bußgeldern rechnen.


München/Hamburg (dpa/gms) - Wer sich in Wohngebieten mit großer Parkplatznot einen Platz mit Bierkisten oder alten Elektrogeräten «reserviert», muss mit saftigen Bußgeldern rechnen.

«Die Straße ist der Öffentlichkeit gewidmet. Wenn ich mir einen Parkplatz mit Klappstühlen freihalte, maße ich mir eine Privatnutzung an», erläutert Markus Schäpe, Jurist beim ADAC in München. Eine solche «ungenehmigte Sondernutzung der Straße» sehe die Stadtverwaltung nicht gern und erhebe unter Umständen Bußgelder von mehreren Hundert Euro.

Die Zeitschrift «Auto Bild» berichtet von entsprechenden Fällen. In Stuttgart hatten Anwohner beobachtet, wie ein Motorroller, ein Kühlschrank und ein Herd als Platzhalter für Autos genutzt wurden. Auch die Polizei in München habe Erfahrung mit solchen «Lückenfüllern».


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