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Stichwörter: ParkverbotBußgeld
Montag, 20. August 2007

Nicht immer weisen Schilder auf ein Parkverbot hin

München (dpa/tmn) - Um einen Strafzettel wegen Falschparkens zu vermeiden, dürfen sich Autofahrer nicht allein auf die Beschilderung verlassen. Auch die Straßenverkehrsordnung regelt, wo geparkt werden darf und wo nicht, sagt Maximilian Maurer vom ADAC in München.


München (dpa/tmn) - Um einen Strafzettel wegen Falschparkens zu vermeiden, dürfen sich Autofahrer nicht allein auf die Beschilderung verlassen. Auch die Straßenverkehrsordnung regelt, wo geparkt werden darf und wo nicht, sagt Maximilian Maurer vom ADAC in München.

«In engen Straßen zum Beispiel ist das Parken gegenüber Ausfahrten nicht erlaubt.» Ob auf diesen Umstand durch ein Schild aufmerksam gemacht wird, spiele keine Rolle. So verhält es sich auch mit Straßenbahnschienen - auf denen darf ein Auto grundsätzlich nicht abgestellt werden.

Fahrzeughalter, die sich bestimmte Strafzettel wegen Falschparkens nicht erklären können, sollten Maurer zufolge erstmal beim zuständigen Polizeirevier beziehungsweise bei der Bußgeldstelle anfragen. «Die erläutern dann schon, warum es zum Strafzettel gekommen ist.» Dass «Tickets» zu Unrecht ausgestellt werden, glaubt der Experte eher nicht. «Die wissen schon, wo sie aufschreiben dürfen.»

Wer sich dennoch ungerecht behandelt fühlt und die Strafe nicht akzeptieren mag, kann zwar einen Anwalt einschalten. Allerdings ist das Maximilian Maurer zufolge nur zu empfehlen, wenn Rechtsschutz besteht. Sonst ist die Gefahr groß, dass der Kläger die Kosten für das Verfahren tragen muss, die das Bußgeld schnell deutlich übersteigen. «Und meistens werden solche Bescheide sowieso nicht zurückgenommen.»


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