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Donnerstag, 1. November 2007

Neuwagen vor Unfall bestellt: Längere Nutzung des Mietwagens

Celle (dpa) - Wer bereits vor einem Verkehrsunfall einen Neuwagen bestellt hatte, darf einen Mietwagen länger als üblich in Anspruch nehmen. Das hat das Oberlandesgericht Celle in einem Urteil entschieden.

Celle (dpa) - Wer bereits vor einem Verkehrsunfall einen Neuwagen bestellt hatte, darf einen Mietwagen länger als üblich in Anspruch nehmen. Das hat das Oberlandesgericht Celle in einem Urteil entschieden.

Wenn sich die Lieferfrist in vertretbarem Rahmen halte, sei der Geschädigte nicht verpflichtet, sich zur Überbrückung einen Gebrauchtwagen zu kaufen, urteilte das Gericht in einem Urteil. Er könne stattdessen von der gegnerischen Versicherung die Kosten für einen Mietwagen auch über die ansonsten übliche Zeit hinaus verlangen (Aktenzeichen: 14 U 85/07).

Im verhandelten Fall hatte ein Lastwagen bei einem Unfall am 19. Oktober 2005 einen Totalschaden erlitten. Die Spedition hatte zuvor bereits einen neuen Lkw bestellt, der die später beschädigte Zugmaschine ersetzen sollte. Als Liefertermin war der November 2005 in Aussicht gestellt worden, tatsächlich wurde der Lkw Anfang Dezember ausgeliefert. In ersten Instanz waren der Spedition lediglich Mietfahrzeugkosten für zwölf Tage zuerkannt worden.

Das Oberlandesgericht gab der Spedition indes Recht und erkannte Mietwagenkosten für 47 Tage an. Unter Abwägung der relativ moderaten Höhe der zusätzlich anfallenden Mietwagenkosten einerseits und den mit dem Erwerb eines gebrauchten Lkw verbundenen Risiken andererseits sei die Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs für die Zwischenzeit bis zur Lieferung nicht zumutbar gewesen, befand das Oberlandesgericht. Die Revision wurde nicht zugelassen.


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