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Donnerstag, 31. Januar 2008

Neues Medikament: Fahrtüchtigkeit mit Arzt vorab klären

Bergisch Gladbach (dpa/tmn) - Verschreibt der Arzt ein neues Medikament, sollte der Patient unbedingt nachfragen, ob er nach der Einnahme noch problemlos Autofahren kann. 


Manche Medikamente beeinträchtigen die Fahrtüchtigkeit nur vorübergehend, andere lediglich in bestimmten Zeitintervallen. Darauf weist die Bundesanstalt für Straßenwesen (bast) in Bergisch Gladbach hin. Gibt der Arzt keine oder nur unzureichende Informationen und kommt es später zu einem Unfall, kann er für den Schaden haftbar gemacht werden, heißt es in der Publikation «Verkehrssicherheitsberatung älterer Verkehrsteilnehmer». Allerdings trage der Patient die Beweislast.

Vor allem ältere Menschen müssen häufig unterschiedliche Medikamente einnehmen, die einzeln oder in ihrer Wechselwirkung die Fahrtüchtigkeit beeinflussen können. Die Angst vor dem Verlust des Führerscheins ist bei vielen älteren Menschen jedoch ein Grund, mögliche Probleme beim Autofahren nicht anzusprechen. Das gefährde die Sicherheit, so die Bundesanstalt.

Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes fallen ältere Verkehrsteilnehmer im Vergleich zu jungen Fahrern nicht durch ein erhöhtes Unfallrisiko auf. Erst ab dem 75. Lebensjahr komme es zu einem Anstieg der Verkehrsverstöße. Vorfahrtsfehler, falsches Abbiegen, Wenden, Rückwärts- sowie Ein- und Ausfahren seien dann häufiger.

Informationen: Die Publikation «Verkehrssicherheitsberatung älterer Verkehrsteilnehmer», Heft M189 der Bundesanstalt für Straßenwesen kann zum Preis von 15 Euro bestellt werden beim Wirtschaftsverlag NW, Postfach 10 11 10, 27511 Bremerhaven, Telefon: 0471 94544-0


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