Neue Regelung für Kfz-Steuer bei Wohnmobilen
Frankfurt/Main (dpa/gms) - Die Kraftfahrzeugsteuer für Wohnmobile ist neu geregelt worden. Der Bundestag hat einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet, teilt der Caravaning Industrie Verband (CIVD) in Frankfurt mit.
Frankfurt/Main (dpa/gms) - Die Kraftfahrzeugsteuer für Wohnmobile ist neu geregelt worden. Der Bundestag hat einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet, teilt der Caravaning Industrie Verband (CIVD) in Frankfurt mit.
Danach gibt es künftig eine steuerrechtliche Kategorie für Wohnmobile, deren Steuersatz durchgehend den Emissionsausstoß berücksichtigt und unter dem Satz für Personenwagen bleibt. Die Gesetzesvorlage muss allerdings auch vom Bundesrat verabschiedet werden, voraussichtlich noch in diesem Jahr. Das Gesetz soll dann rückwirkend zum 1. Januar 2006 in Kraft treten.
Der Steuersatz bei Wohnmobilen soll sich in Zukunft nach den Schadstoffemissionen und dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht richten. So ergeben sich für ein durchschnittliches Reisemobil mit 3,5 Tonnen Gesamtgewicht in der Schadstoffklasse S4 240 Euro jährliche Kfz-Steuer. Für ein ebenso schweres Reisemobil mit der Schadstoffklasse S3, S2 oder S1 fallen 320 Euro Kfz-Steuer an. Für ebensolche Fahrzeuge ohne Schadstoffklasseneinstufung sind 480 Euro zu zahlen.
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