Suche:
Stichwörter:
Freitag, 21. Dezember 2007

Nebenkosten müssen über 12 Monate abgerechnet werden

Hamburg (dpa/tmn) - Vermieter dürfen den einer Nebenkostenabrechnung zugrundeliegenden Zeitraum nicht verlängern, um die Abrechnungsfrist nicht zu versäumen. Es muss immer über 12 Monate abgerechnet werden, teilt der Mieterverein Hamburg mit.

Hamburg (dpa/tmn) - Vermieter dürfen den einer Nebenkostenabrechnung zugrundeliegenden Zeitraum nicht verlängern, um die Abrechnungsfrist nicht zu versäumen. Es muss immer über 12 Monate abgerechnet werden, teilt der Mieterverein Hamburg mit.

Ebenso wenig sei es zulässig, den Abrechnungszeitraum zu verlegen, um die Frist zu halten. Vermieter müssen Mietern innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf eines Abrechnungszeitraums die Betriebskostenabrechnung zustellen. Wo der Abrechnung das Kalenderjahr zugrunde liegt, läuft zum Jahresende die Frist für 2006 ab.


Weitere Meldungen aus dem Verkehrsrecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Alle wichtigen Vorlagen, Arbeitshilfen und Musterverträge.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

Wann kommt welches Bußgeld auf Sie zu? Droht Fahrverbot? Der aktuelle Bußgeldkatalog informiert Sie über besonders unfallträchtige Verkehrs-Verstöße und ihre juristischen Folgen, wie Bußgeld, Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg und Fahrverbot.

Zum Bußgeldkatalog >>

In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.

Zum Verkehrsrecht Ratgeber >>

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.