Nachtstrom-Preise - Verbraucherschützer raten zu Widerspruch
Düsseldorf (dpa) - Nach der Erhöhung der Nachtstrompreise bei mehreren Energieversorgern raten Verbraucherschützer Betroffenen, Widerspruch einzulegen. Viele Bezugsverträge enthielten unwirksame Preisanpassungsklauseln.
Düsseldorf (dpa) - Nach der Erhöhung der Nachtstrompreise bei mehreren Energieversorgern raten Verbraucherschützer Betroffenen, Widerspruch einzulegen. Viele Bezugsverträge enthielten unwirksame Preisanpassungsklauseln.
Das teilte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf mit. Die Kunden sollten entweder unter Vorbehalt zahlen oder die Zahlung ganz verweigern. Dann müssten sie allerdings mit einer Klage des Versorgers rechnen. Nach dem von der Bundesregierung beschlossenen Aus für Nachtspeicherheizungen stiegen Hausbesitzer aber am besten auf eine andere Heizungsart um.
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