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Montag, 13. August 2007

Nach Unfall auf dem Bau sofort zum «Durchgangsarzt»

Berlin (dpa/tmn) - Bei einem Arbeitsunfall auf einer Baustelle sollte der Verletzte sofort zu einem sogenannten Durchgangsarzt gebracht werden. Das teilt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) in Berlin mit.

Berlin (dpa/tmn) - Bei einem Arbeitsunfall auf einer Baustelle sollte der Verletzte sofort zu einem sogenannten Durchgangsarzt gebracht werden. Das teilt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) in Berlin mit.

Diese Ärzte seien demnach besonders qualifiziert für die Behandlung von Unfallpatienten. Fällt der Beschäftigte länger als drei Tage aus, muss der Chef eine Unfallanzeige bei der Berufsgenossenschaft erstatten. Von einem Unfall mit tödlichen Verletzungen muss der Unternehmer sofort der BG Bau berichten. Gleiches gilt, wenn mehr als drei Beschäftigte betroffen sind

Nach diesen Schritten kümmert sich die Berufsgenossenschaft um die weiteren Folgen, etwa eine medizinische Behandlung in einer Spezialklinik. Die Kosten übernimmt die BG Bau. Bei einem längeren Klinikaufenthalt zahlt die Berufsgenossenschaft über sechs Wochen ein Entgelt und anschließend Verletztengeld. Sollte eine Rückkehr in den alten Job nicht mehr möglich sein, bietet die BG Bau Umschulungen an. Im Einzelfall übernimmt sie auch den behindertengerechten Umbau einer Wohnung und zahlt eine Rente.


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