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Dienstag, 13. Februar 2007

MP3-Player im Straßenverkehr verboten

Stuttgart (dpa/gms) - Verkehrsteilnehmer müssen mit einem Bußgeld rechnen, wenn sie unterwegs mit dem MP3-Player Musik hören. «Wer so ein Ding aufhat, hört nichts mehr», erklärt Volker Lempp vom Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart.


Stuttgart (dpa/gms) - Verkehrsteilnehmer müssen mit einem Bußgeld rechnen, wenn sie unterwegs mit dem MP3-Player Musik hören. «Wer so ein Ding aufhat, hört nichts mehr», erklärt Volker Lempp vom Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart.

Die Gefahr, dass Auto- und Radfahrer, aber auch Fußgänger durch die Musik abgelenkt werden und Warnsignale anderer Verkehrsteilnehmer überhören, sei groß. Leicht könnten sich dadurch Unfälle ereignen. Das Verbot leitet sich dem ACE-Verkehrsjuristen zufolge aus den Paragrafen 1 und 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ab. In Paragraf 1 heißt es, die Teilnahme am Straßenverkehr erfordere ständige Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme. Paragraf 23 schreibt vor, dass ein Fahrzeugführer dafür verantwortlich ist, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.

Ertappten Radfahrern mit MP3-Player-Stöpseln in den Ohren droht laut Volker Lempp ein Bußgeld von zehn Euro. Fußgänger müssten mit einem Bußgeld von fünf Euro rechnen. Abgesehen von den Bußgeldern spricht jedoch noch ein weiterer Grund dafür, im Straßenverkehr auf Musikberieselung per MP3-Player zu verzichten: Kommt es zum Unfall, können Verkehrsteilnehmer Lempp zufolge sogar Mitschuld bekommen.


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