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Montag, 29. Januar 2007

Mithaftung bei unverschuldetem Unfall wegen Ueberschreitung der Richtgeschwindigkeit

Auf deutschen Autobahnen gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Ihre Überschreitung wird nicht geahndet, kann aber zu einer Mithaftung bei einem ansonsten unverschuldeten Unfall führen.


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Auf deutschen Autobahnen gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Ihre Überschreitung wird nicht geahndet, kann aber zu einer Mithaftung bei einem ansonsten unverschuldeten Unfall führen.

So entschied jedenfalls das Landgericht Coburg laut dessen Pressemitteilung vom 19.01.2007. Ein BMW-Fahrer war mit etwa 200 km/h gefahren, als plötzlich ein langsameres Fahrzeug vor ihm auf die linke Spur zog und es zu einem Unfall kam. Die Versicherung des langsameren Autos regulierte den Schaden nur zu 70 %, weshalb der BMW-Fahrer die restlichen 30 % seines Schadens einklagte.

Obwohl der Unfall hauptsächlich von dem spurwechselnden Fahrzeug verursacht wurde, befand das Gericht, dass den Kläger eine Mithaftung in Höhe von 20 % treffe und wies insoweit die Klage ab. Ein Sachverständigengutachten hatte belegt, dass der Kläger den Unfall hätte verhindern können, wenn er sich an die Richtgeschwindigkeit gehalten hätte.

Urteil des LG Coburg vom 15.11.2006, Az. 12 O 421/05

 

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