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Mittwoch, 27. Juni 2007

Mietwagen nach Unfall: Drei Angebote für Ersatz-Pkw prüfen

Sondershausen (dpa) - Ein Geschädigter muss nach einem Autounfall drei Angebote für einen Mietwagen einholen und das preisgünstigste Angebot auswählen. Wer dieser Schadensminderungspflicht nicht nachkommt, kann nicht mit der vollen Rückerstattung der Kosten rechnen.

Sondershausen (dpa) - Ein Geschädigter muss nach einem Autounfall drei Angebote für einen Mietwagen einholen und das preisgünstigste Angebot auswählen. Wer dieser Schadensminderungspflicht nicht nachkommt, kann nicht mit der vollen Rückerstattung der Kosten rechnen.

Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Sondershausen (Kyffhäuserkreis) hervor. Es sprach dem Geschädigten nur eine Kostenerstattung von 163 Euro zu. Der Autofahrer hatte von der Versicherung 731 Euro gefordert, die ihm durch Anmieten eines Fahrzeuges nach einem Unfall im März 2006 entstanden seien.

Das Gericht erklärte, der Kläger könne nur Ersatz für Mietwagenkosten geltend machen, die «ein vernünftig denkender Mensch für zweckmäßig erachten» würde. Der Tagesmietpreis von 195 Euro hätte den Kläger veranlassen müssen, «die Angemessenheit der Kosten» zu hinterfragen. In seiner Kostenfestsetzung hatte das Gericht den Durchschnittspreis zu Grunde gelegt. Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen (Az. 1 C 185/06).


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