Suche:
Freitag, 25. Mai 2007

Mieter muss vor fristloser Kündigung Abmahnung schicken

Berlin (dpa/tmn) - Mieter müssen vor einer fristlosen Kündigung wegen erheblicher Gesundheitsgefährdung dem Vermieter zunächst die Gelegenheit geben, Abhilfe zu schaffen, oder eine Abmahnung schicken.


Berlin (dpa/tmn) - Mieter müssen vor einer fristlosen Kündigung wegen erheblicher Gesundheitsgefährdung dem Vermieter zunächst die Gelegenheit geben, Abhilfe zu schaffen, oder eine Abmahnung schicken.


Weitere Meldungen aus dem Verkehrsrecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Alle wichtigen Vorlagen, Arbeitshilfen und Musterverträge.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

Wann kommt welches Bußgeld auf Sie zu? Droht Fahrverbot? Der aktuelle Bußgeldkatalog informiert Sie über besonders unfallträchtige Verkehrs-Verstöße und ihre juristischen Folgen, wie Bußgeld, Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg und Fahrverbot.

Zum Bußgeldkatalog >>

In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.

Zum Verkehrsrecht Ratgeber >>

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.