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Stichwörter: StechuhrZeiterfassung
Dienstag, 11. März 2008

Manipulationen an der Stechuhr: Fristlose Kündigung rechtens

Mainz (dpa) - Manipulationen an der Stechuhr rechtfertigen eine fristlose Kündigung. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland- Pfalz in Mainz hervor.


Wer den Arbeitsplatz verlässt, ohne die Stechuhr zu betätigen, riskiert seinen Job. (Bild: dpa)

Nach Auffassung des Gerichts liegt darin ein schwerer Vertrauensbruch, da ein Lohnanspruch für eine Zeit nur vorgetäuscht wurde (Urteil vom 8.11.2007 - Az.: 4 Sa 996/06). Das Gericht wies mit seinem Urteil die Kündigungsschutzklage einer Arbeitnehmerin ab. Die Klägerin hatte mehrfach ihren Arbeitsplatz aus privaten Gründen verlassen, ohne die Stempeluhr zu betätigen. Als der Arbeitgeber dies bemerkte, kündigte er der Mitarbeiterin «aus wichtigem Grund» fristlos.

Das LAG sah die Kündigung als berechtigt an. Verlässt ein Mitarbeiter den Arbeitsplatz, ohne die Stempeluhr zu betätigen, behalte er auch für diese Zeit seinen Lohnanspruch, obwohl keine Arbeitsleistung erbracht wurde, betonte das Gericht. Das sei ein schwerer Vertrauensbruch. Als unerheblich wertete das LAG, ob auch strafrechtlich ein Betrug vorliegt.


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