Suche:
Stichwörter: KindergeldAuszubildender
Donnerstag, 17. Januar 2008

Lernen für Wiederholungsprüfung: Anspruch auf Kindergeld

Berlin/München (dpa/tmn) - Fällt ein Auszubildender durch eine seiner Abschlussprüfungen, besteht bis zur Wiederholungsprüfung Anspruch auf Kindergeld. Denn auch die Vorbereitung auf eine Wiederholungsprüfung gehört zur Berufsausbildung.


Wie der Bund der Steuerzahler in Berlin erläutert, gilt das selbst dann, wenn der Auszubildende während dieser Zeit nicht mehr im Ausbildungsverhältnis steht. Voraussetzung für den Zahlungsanspruch ist aber, dass sich der Auszubildende ernsthaft auf den Berufsabschluss vorbereitet und währenddessen keine Vollzeitbeschäftigung aufnimmt. Als solche gelte laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs in München (Az.: III R 67/04) eine Tätigkeit mit einer Arbeitszeit von 37 Stunden pro Woche. Außerdem darf für den Kindergeldanspruch die Einkunftsgrenze von 7680 Euro pro Jahr nicht überschritten werden.


Weitere Meldungen aus dem Verkehrsrecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Alle wichtigen Vorlagen, Arbeitshilfen und Musterverträge.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

Wann kommt welches Bußgeld auf Sie zu? Droht Fahrverbot? Der aktuelle Bußgeldkatalog informiert Sie über besonders unfallträchtige Verkehrs-Verstöße und ihre juristischen Folgen, wie Bußgeld, Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg und Fahrverbot.

Zum Bußgeldkatalog >>

In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.

Zum Verkehrsrecht Ratgeber >>

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.