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Freitag, 11. Juli 2008

Leitplanke beschädigt - Weiterfahrt ist Fahrerflucht

Brandenburg/München (dpa/tmn) - Auch bei einer beschädigten Leitplanke müssen Autofahrer am Unfallort bleiben. Anderenfalls machen sie sich der Unfallflucht schuldig, und die Versicherung muss nicht zahlen.

Brandenburg/München (dpa/tmn) - Auch bei einer beschädigten Leitplanke müssen Autofahrer am Unfallort bleiben. Anderenfalls machen sie sich der Unfallflucht schuldig, und die Versicherung muss nicht zahlen.

Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg hervor, auf das die Zeitschrift «recht und schaden» hinweist. Die Richter argumentierten, dass in der Regel die Beschädigung einer Leitplanke kein «unerheblicher Schaden» sei und die Bagatellgrenze von rund 50 Euro regelmäßig überschritten werde (Az.: 12 U 205/06).

In dem Fall hatte ein Autofahrer gegen seine Versicherung geklagt. Ein Beschäftigter des Mannes hatte mit dessen Auto eine Leitplanke geschrammt und war weitergefahren, weil er von einem geringen Schaden ausging. Die Richter entschieden, dass er dies nicht hätte tun dürfen und sprachen die Kfz-Versicherung von ihrer Haftung frei.


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