Suche:
Stichwörter:
Dienstag, 25. März 2008

Leistungsschwäche: Kündigung im Ausnahmefall möglich

Erfurt/Berlin (dpa/tmn) - Leistungsschwäche kann ein Kündigungsgrund sein. Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt die Hürden dafür sehr hoch gelegt (Az.: 2 AZR 536/06), wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) mitteilt.

Erfurt/Berlin (dpa/tmn) - Leistungsschwäche kann ein Kündigungsgrund sein. Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt die Hürden dafür sehr hoch gelegt (Az.: 2 AZR 536/06), wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) mitteilt.

In dem Fall hatte die Mitarbeiterin eines Versandkaufhauses beim Verschicken von Päckchen dreimal so viele Fehler gemacht wie der Durchschnitt aller Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber argumentierte, er erleide bei den Kunden einen erheblichen Imageverlust. Außerdem entstünden ihm erhebliche Kosten. Nach zwei Abmahnungen kündigte er fristgerecht wegen schlechter Leistung.

Nachdem das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht der Arbeitnehmerin Recht gegeben hatten, hatte der Arbeitgeber vor dem BAG Erfolg. Eine Kündigung dürfe sehr wohl aus verhaltensbedingten Gründen ausgesprochen werden, urteilten die Richter. Das sei gerechtfertigt, wenn ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum eine qualitativ erheblich unterdurchschnittliche Leistung erbringt. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass es dafür keine Gründe gibt, auf die er keinen Einfluss hat.

Informationen: Deutsche Anwaltauskunft, Telefon: 01805/18 18 05 (für 14 Cent pro Minute)


Weitere Meldungen aus dem Verkehrsrecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Alle wichtigen Vorlagen, Arbeitshilfen und Musterverträge.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

Wann kommt welches Bußgeld auf Sie zu? Droht Fahrverbot? Der aktuelle Bußgeldkatalog informiert Sie über besonders unfallträchtige Verkehrs-Verstöße und ihre juristischen Folgen, wie Bußgeld, Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg und Fahrverbot.

Zum Bußgeldkatalog >>

In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.

Zum Verkehrsrecht Ratgeber >>

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.