Längere Abwesenheit der Hausratversicherung melden
Berlin (dpa/tmn) - Wer Haus oder Wohnung länger als zwei Monate unbeaufsichtigt lässt, muss das seiner Versicherung mitteilen. Andernfalls geht der Versicherungsschutz für die Zeit der Abwesenheit verloren, erklärt die Einbruchschutz-Initiative «Nicht bei mir» in Berlin.
Berlin (dpa/tmn) - Wer Haus oder Wohnung länger als zwei Monate unbeaufsichtigt lässt, muss das seiner Versicherung mitteilen. Andernfalls geht der Versicherungsschutz für die Zeit der Abwesenheit verloren, erklärt die Einbruchschutz-Initiative «Nicht bei mir» in Berlin.
Denn eine Abwesenheit gilt als eine Erhöhung der Gefahr. Je nach Dauer der Abwesenheit und Umfang der versicherten Gegenstände könne für die Police dann aber ein Beitragsaufschlag fällig werden. In der Initiative haben sich Polizei, die deutschen Versicherer und die Verbände der deutschen Sicherheitswirtschaft zusammengeschlossen.
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