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Mittwoch, 12. März 2008

Kurze Lichthupe beim Überholen auf Autobahnen erlaubt

München (dpa/tmn) - Autofahrer dürfen auf Autobahnen nur kurz die Lichthupe betätigen, wenn sie dem Vordermann ihre Überholabsicht andeuten wollen. Der Gegenverkehr darf dabei nicht geblendet werden, und wer mit Lichthupe zu dicht auffährt, macht sich der Nötigung strafbar.


Überholen auf der Autobahn: Nur eine kurze Lichthupe ist erlaubt - alles anderes ist strafbar. (Bild: dpa)

München (dpa/tmn) - Autofahrer dürfen auf Autobahnen nur kurz die Lichthupe betätigen, wenn sie dem Vordermann ihre Überholabsicht andeuten wollen. Der Gegenverkehr darf dabei nicht geblendet werden, und wer mit Lichthupe zu dicht auffährt, macht sich der Nötigung strafbar.

Dann drohen nicht nur fünf Punkte in Flensburg, sondern möglicherweise auch der Verlust des Führerscheins, erläutert der ADAC in München in seiner Zeitschrift «Motorwelt».

Autofahrer dürfen die Lichthupe laut ADAC überall dort betätigen, wo auch normales Hupen erlaubt ist, also wenn sie sich oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet sehen. Autofahrer, die entgegenkommende Fahrzeuge mit Lichthupe vor einer Geschwindigkeitskontrolle warnen, müssen allerdings mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen.


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