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Donnerstag, 23. August 2007

Koffer weg: Airline muss Ersatzkleidung zahlen

Mainz (dpa/tmn) - Wenn ein Koffer nicht am Zielflughafen ankommt, können Passagiere dringend benötigte Kleidung nachkaufen - und zwar auf Kosten der Fluggesellschaft.

Mainz (dpa/tmn) - Wenn ein Koffer nicht am Zielflughafen ankommt, können Passagiere dringend benötigte Kleidung nachkaufen - und zwar auf Kosten der Fluggesellschaft.

Allerdings müsse der Preis dabei angemessen sein, sagte Carmen Gahmig von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz. «Wenn es draußen kalt ist und Sie haben nur eine dünne Jacke, ist es zulässig, wenn Sie sich eine neue Jacke kaufen.» Allerdings dürften Verbraucher dann nicht zu einem Luxusartikel greifen.

Grundsätzlich sollte der Verlust des Gepäcks unmittelbar bei der Fluggesellschaft gemeldet und dort schriftlich festgehalten werden. Die Frist dafür laufe nach einer Woche ab, sagte Gahmig. Die Airline versuche dann zu klären, wo der Koffer steckt. Meist werde das Gepäck innerhalb von ein bis zwei Tagen nachgeliefert. Betroffene haben dabei ein Recht darauf, dass ihnen das Gepäck nach Hause gebracht wird: «Sie müssen es nicht selbst am Flughafen abholen.»

Ist der Koffer vorerst verschwunden, bieten viele Fluggesellschaften laut Gahmig sogenannte Übernachtungskits mit Zahnbürste und T-Shirt an. Bei manchen Airlines gebe es Gutscheine. In jedem Fall sei es ratsam, sich mit der Fluggesellschaft über den Ersatz dringend benötigter Kleidungsstücke abzusprechen - und zwar vor einem Gang ins Geschäft. «Ich würde die nicht einfach kaufen.»

Hat sich ein Passagier eine neue Jacke oder einen dicken Pullover gekauft und sträubt sich die Airline, den Preis zu erstatten, könne angeboten werden, das Kleidungsstück gegen Erstattung des Preises an die Fluggesellschaft abzutreten. «Ist ihr Koffer in der Zwischenzeit angekommen, brauchen Sie es ja nicht mehr.» Meist lenke die Fluggesellschaft dann ein. «Die können mit der Kleidung schließlich nichts anfangen.» Ratsam sei in jedem Fall, der Airline zunächst nur eine Kopie der Kaufquittung zu geben und den Originalbeleg erst nach Erstattung der Kosten aus der Hand zu geben. «Vielleicht benötigen Sie das Original ja noch vor Gericht», sagte Gahmig.


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