Kinderinvaliditäts-Policen: Vorsicht vor Zahlungsausschluss
Hamburg/Karlsruhe (dpa/tmn) - Wenn Inhaber von Kinderinvaliditäts-Policen in diesen Tagen Post von der Versicherung bekommen, sollten sie auf der Hut sein. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jüngst eine Ausschlussklausel für angeborene Krankheiten gekippt.
Das erläutert der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Es sei nun nicht auszuschließen, dass der Versicherer im Kleingedruckten einen anderen Zahlungsausschluss «unterjubeln» will, sagt der BdV-Vorsitzende Lilo Blunck.
Für Eltern sei es durchaus sinnvoll, eine Kinderinvaliditäts-Versicherung abzuschließen. Denn ihr Leistungskatalog sei umfangreicher als der von üblichen Unfallversicherungen, erläutert der Bund der Versicherten. In der Vergangenheit hätten sich die Unternehmen aber häufig geweigert, im Versicherungsfall zu zahlen, wenn eine angeborene Krankheit vorlag. Nach dem BGH-Urteil sind solche Klauseln aber unzulässig (Az.: IV ZR 252/06). Denn beim Ausschluss angeborener Krankheiten sei der Versicherungsschutz zu sehr eingeschränkt.
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