Kindergeld für arbeitsloses und volljähriges Kind
Münster/Herne (dpa/tmn) - Damit Eltern erwachsener Kinder Kindergeld erhalten, reicht als Nachweis an die Familienkasse nicht aus, dass das Kind Arbeitslosengeld II bezieht.
Münster/Herne (dpa/tmn) - Damit Eltern erwachsener Kinder Kindergeld erhalten, reicht als Nachweis an die Familienkasse nicht aus, dass das Kind Arbeitslosengeld II bezieht.
Das Kind muss zusätzlich arbeitsuchend gemeldet sein, damit ein Anspruch auf die Zahlungen besteht. Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Münster hervor, auf das der Verlag «Neue Wirtschafts-Briefe» in Herne hinweist (Az.: 14 K 5119/06 Kg).
Denn Voraussetzungen für den Kindergeldbezug für ein volljähriges Kind seien, dass das Kind nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldet ist. In dem Fall machte eine Mutter geltend, aus dem Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II) ergebe sich, dass die Tochter als Arbeitssuchende gemeldet ist. Die Richter sahen das anders: Eine Meldung sei nur dann nicht erforderlich, wenn das Kind den Bezug von ALG I nachweise.
Denn dann werde grundsätzlich vermutet, dass das Kind für Vermittlungen durch die Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung steht und bemüht sei, die Beschäftigungslosigkeit zu beenden. Das gelte nicht für den Bezug von ALG II. Denn die Gewährung dieser Leistung komme auch dann in Betracht, wenn dem Kind zum Beispiel die Aufnahme einer Arbeit unzumutbar ist.
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