Suche:
Stichwörter: Unfallversicherung
Mittwoch, 13. Februar 2008

Kinder auf schulischen Skifreizeiten gesetzlich unfallversichert

Hannover (dpa/tmn) - Bei einem Unfall während einer schulischen Skifreizeit sind Kinder gesetzlich unfallversichert. Das bestätigt die Landesunfallkasse Niedersachsen in Hannover.

Hannover (dpa/tmn) - Bei einem Unfall während einer schulischen Skifreizeit sind Kinder gesetzlich unfallversichert. Das bestätigt die Landesunfallkasse Niedersachsen in Hannover.

Die für Eltern kostenlose Schülerunfallversicherung trägt zum Beispiel nach einem Sturz die medizinisch notwendigen Kosten für Heilbehandlungen und Rehabilitation. Dazu müsse die Skifreizeit aber als Schulveranstaltung anerkannt und der Unfall während einer beaufsichtigten, gemeinsam unternommenen sportlichen Aktivität geschehen sein. Der Versicherungsschutz erlischt, wenn sich der Schüler eigenmächtig von der Gruppe entfernt oder seinen Aufenthalt im Skigebiet privat verlängert.


Weitere Meldungen aus dem Verkehrsrecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Alle wichtigen Vorlagen, Arbeitshilfen und Musterverträge.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

Wann kommt welches Bußgeld auf Sie zu? Droht Fahrverbot? Der aktuelle Bußgeldkatalog informiert Sie über besonders unfallträchtige Verkehrs-Verstöße und ihre juristischen Folgen, wie Bußgeld, Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg und Fahrverbot.

Zum Bußgeldkatalog >>

In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.

Zum Verkehrsrecht Ratgeber >>

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.