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Freitag, 8. Juni 2007

Kfz-Versicherung leistet auch bei Unfall in Flip-Flops

Berlin (dpa/tmn) - Die Kfz-Versicherung kommt auch für Unfälle auf, die Fahrer mit offenen Schuhen an den Füßen verursacht haben. Die Leistung sei nicht abhängig vom Schuhwerk, erläutert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin.


Berlin (dpa/tmn) - Die Kfz-Versicherung kommt auch für Unfälle auf, die Fahrer mit offenen Schuhen an den Füßen verursacht haben. Die Leistung sei nicht abhängig vom Schuhwerk, erläutert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin.

Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zahle unabhängig davon, ob er Flip-Flops, High-Heels oder feste Stiefel getragen hat. Unter Umständen könne aber die Vollkasko-Versicherung, die für Schäden am eigenen Fahrzeug einspringt, die Leistung verweigern. Wenn der Fahrer im Verkehr grob fahrlässig gehandelt hat, ist das laut GDV in der Regel der Fall. Allein das Tragen bestimmter Schuhe beim Autofahren bedeute aber kein schwerwiegendes Missachten der Sorgfalt. Dennoch empfehlen die Experten Autofahrern, aus Sicherheitsgründen immer feste Schuhe mit rutschsicherer Sohle zu tragen. Diese böten auch bei schwierigen Bremsmanövern sicheren Halt.


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