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Dienstag, 5. Dezember 2006

Keine rechtliche Handhabe gegen getarnte Blitzer

Frankfurt/Main (dpa/gms) - Autofahrer haben keine rechtliche Handhabe, wenn sie von einer getarnten Radarfalle geblitzt wurden. «Es besteht keine Pflicht, solche Geräte sichtbar aufzustellen».

Frankfurt/Main (dpa/gms) - Autofahrer haben keine rechtliche Handhabe, wenn sie von einer getarnten Radarfalle geblitzt wurden. «Es besteht keine Pflicht, solche Geräte sichtbar aufzustellen».

Das erklärt Dorothee Lamberty, Verkehrsjuristin beim Automobilclub von Deutschland (AvD). Sofern das Personal keine Fehler beim Aufstellen gemacht hat, müsse der erwischte Temposünder zahlen.

Ein solcher Fehler sei zum Beispiel, wenn die Anlage hinter Büschen versteckt wurde. Durch die Zweige können laut Lamberty die Geschwindigkeitsmessungen verfälscht werden. In diesem Fall könnte dann der betroffene Autofahrer mit Aussicht auf Erfolg Einspruch gegen den erteilten Bußgeldbescheid einlegen. Zu fragen sei jedoch, wie sinnvoll versteckte Blitzgeräte für die Verkehrssicherheit sind, so die Juristin. Ihr Abschreckungseffekt sei gleich Null, sie dienten allein dem Ziel, Autofahrer abzukassieren.


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