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Mittwoch, 22. November 2006

Kein Rentenanspruch nach gefährlicher Raserei auf dem Weg zur Arbeit

Darmstadt (dpa) - Wer auf dem Weg zwischen Wohnort und Arbeitsplatz durch grob fahrlässiges und rücksichtsloses Verhalten einen Verkehrsunfall verursacht, hat keinen Anspruch auf eine Verletztenrente.

Darmstadt (dpa) - Wer auf dem Weg zwischen Wohnort und Arbeitsplatz durch grob fahrlässiges und rücksichtsloses Verhalten einen Verkehrsunfall verursacht, hat keinen Anspruch auf eine Verletztenrente.

Das entschied das hessische Landessozialgericht in einem in Darmstadt veröffentlichten Urteil. (Aktenzeichen: L 3 U 99/05) Das Gericht wies damit in zweiter Instanz die Klage eines Mannes aus Frankfurt zurück, der auf dem Weg zur Arbeit bei Dunkelheit und auf ansteigender Straße vor einer Bergkuppe und einer Rechtskurve eine Fahrzeugkolonne überholt hatte. Bei diesem Manöver stieß er mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen, dessen Fahrerin schwer verletzt wurde.

Das Amtsgericht Hanau verurteilte den Fahrer wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässiger Körperverletzung. Daraufhin lehnte die Berufsgenossenschaft Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall ab, da der Wegeunfallschutz durch die grob verkehrswidrige und rücksichtslose Fahrweise entfallen sei - dies sei vergleichbar mit einer Fahrt unter Alkoholeinfluss.

 

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