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Stichwörter: PauschaltouristStornierung
Freitag, 14. September 2007

Kein Platz in Komfortklasse: Pauschaltourist darf stornieren

Duisburg/Wiesbaden (dpa/tmn) - Wenn in der Komfortklasse einer Fluggesellschaft kein Platz frei ist, können Pauschalurlauber, die diese Klasse gebucht haben, kostenlos von der Reise zurücktreten.


Duisburg/Wiesbaden (dpa/tmn) - Wenn in der Komfortklasse einer Fluggesellschaft kein Platz frei ist, können Pauschalurlauber, die diese Klasse gebucht haben, kostenlos von der Reise zurücktreten.

Auf ein entsprechende Urteil des Landgerichts Duisburg (Az.: I O 229/06) weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» hin. Der Richterspruch ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Im verhandelten Fall ging es um eine Pauschalreise nach Punta Cana in der Dominikanischen Republik. Ein Ehepaar hatte für den Flug von Berlin in die Karibik und zurück die Komfortklasse der Airline gebucht und vom Reiseveranstalter bestätigt bekommen. Dabei war übersehen worden, dass die Fluggesellschaft die Komfortklasse nur für den Rückflug zugesichert hatte - denn für den Hinflug war sie bereits ausgebucht. Als die Touristen dies beim Einchecken merkten, traten sie die Reise nicht an und forderten ihr Geld zurück.

Dazu war das Ehepaar auch berechtigt, entschied das Gericht. Die Beförderung in der Komfortklasse sei den beiden zugesichert worden. Dass sie auf dem Hinflug nicht möglich war, sei «eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise». Durch die Ausstattung, die Sitze und den Service hebe sich die Komfortklasse «von den beengten Verhältnissen in der 'Economy Class' deutlich ab», heißt es in dem Urteil. Dies sei bei einem Langstreckenflug von zehn bis zwölf Stunden besonders von Bedeutung. Die Urlauber durften daher auch kurz vor dem Abflug noch kostenfrei von der Reise zurücktreten und den Reisepreis von 5042 Euro zurückfordern.


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