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Montag, 23. Oktober 2006

Kein kleineres Nummernschild für Harley

Koblenz (dpa) - Der Halter eines Motorrades der Marke Harley- Davidson darf kein verkleinertes Nummernschild an seiner Maschine anbringen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz nach Mitteilung in Koblenz entschieden.

Koblenz (dpa) - Der Halter eines Motorrades der Marke Harley- Davidson darf kein verkleinertes Nummernschild an seiner Maschine anbringen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz nach Mitteilung in Koblenz entschieden.

Kleinere Kennzeichen seien nur ausnahmsweise an Maschinen zulässig, die bis zu 80 Kilometern pro Stunde schnell sind. Das Motorrad des Halters habe allerdings eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 151 Stundenkilometern. An noch schnelleren Fahrzeugen müssten wegen der Lesbarkeit und damit der Verkehrssicherheit größere Schilder angebracht werden (Az.: 7 A 10754/06.OVG).

Im vorliegenden Fall hatte ein Harley-Davidson-Halter bei der Straßenverkehrsbehörde ein kleineres Nummernschild beantragt, da das übliche Kennzeichen zu groß sei. Die nach Ablehnung des Antrages erhobene Klage hatte das Verwaltungsgericht abgewiesen. Das OVG bestätigte nun diese Entscheidung. Der Kläger müsse seine Maschine so umbauen, dass das vorschriftsmäßige Kennzeichen passe, teilte das Gericht mit. Dies sei technisch möglich und die entstehenden Kosten von rund 500 Euro seien zumutbar.


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