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Montag, 14. Juli 2008

Handyverbot am Steuer gilt auch bei Nutzung als Navi

Köln (dpa) - Auch wenn Mobiltelefone als Navigationsgeräte genutzt werden, dürfen sie am Steuer nicht in die Hand genommen werden. Das Verbot schließe sämtliche Bedienfunktionen ein, teilte das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem Urteil (Az: 81 Ss-OWi 49/08) mit.

Die Benutzung des Handys ist am Steuer verboten - das gilt nicht nur für Telefonate, sondern auch Funktionen wie die Navigation. (Bild: dpa)

Köln (dpa) - Auch wenn Mobiltelefone als Navigationsgeräte genutzt werden, dürfen sie am Steuer nicht in die Hand genommen werden. Das Verbot schließe sämtliche Bedienfunktionen ein, teilte das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem Urteil (Az: 81 Ss-OWi 49/08) mit.

Das Gericht lehnte damit die Rechtsbeschwerde eines Autofahrers ab. Das Bonner Amtsgericht hatte den Mann zu einer Geldbuße von 70 Euro verurteilt, weil er während der Fahrt das Handy aufgenommen hatte, um die Navigationshilfe einzustellen. Sobald der Autofahrer das Gerät in die Hand nehme, verstoße er gegen die Straßenverkehrsordnung, bestätigte das OLG.


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