Handyverbot am Steuer gilt auch bei Nutzung als Navi
Köln (dpa) - Auch wenn Mobiltelefone als Navigationsgeräte genutzt werden, dürfen sie am Steuer nicht in die Hand genommen werden. Das Verbot schließe sämtliche Bedienfunktionen ein, teilte das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem Urteil (Az: 81 Ss-OWi 49/08) mit.
Die Benutzung des Handys ist am Steuer verboten - das gilt nicht nur für Telefonate, sondern auch Funktionen wie die Navigation. (Bild: dpa)
Köln (dpa) - Auch wenn Mobiltelefone als Navigationsgeräte genutzt werden, dürfen sie am Steuer nicht in die Hand genommen werden. Das Verbot schließe sämtliche Bedienfunktionen ein, teilte das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem Urteil (Az: 81 Ss-OWi 49/08) mit.
Das Gericht lehnte damit die Rechtsbeschwerde eines Autofahrers ab. Das Bonner Amtsgericht hatte den Mann zu einer Geldbuße von 70 Euro verurteilt, weil er während der Fahrt das Handy aufgenommen hatte, um die Navigationshilfe einzustellen. Sobald der Autofahrer das Gerät in die Hand nehme, verstoße er gegen die Straßenverkehrsordnung, bestätigte das OLG.
Weitere Meldungen aus dem Verkehrsrecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Wann kommt welches Bußgeld auf Sie zu? Droht Fahrverbot? Der aktuelle Bußgeldkatalog informiert Sie über besonders unfallträchtige Verkehrs-Verstöße und ihre juristischen Folgen, wie Bußgeld, Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg und Fahrverbot.
In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.