Suche:
Stichwörter:
Dienstag, 11. März 2008

Größere Handwerkeraufträge immer ausschreiben lassen

Bonn (dpa/tmn) - Wohnungseigentümer sollten darauf bestehen, dass größere Handwerkeraufträge vom Verwalter immer ausgeschrieben werden. Damit wird Klüngeleien und Vetternwirtschaft vorgebeugt, heißt es beim Verein Wohnen im Eigentum in Bonn.

Bonn (dpa/tmn) - Wohnungseigentümer sollten darauf bestehen, dass größere Handwerkeraufträge vom Verwalter immer ausgeschrieben werden. Damit wird Klüngeleien und Vetternwirtschaft vorgebeugt, heißt es beim Verein Wohnen im Eigentum in Bonn.

Viele Verwalter arbeiten über Jahre mit denselben Handwerkern zusammen. Durch langjährige Zusammenarbeit kennen Handwerker das Haus zwar gut und sind bei Notfällen meist sehr schnell da. Manchmal übervorteilen Verwalter und Handwerker aber auch gemeinsam die Eigentümergemeinschaft.

Bei Ausschreibungen sollten mindestens drei Kostenvoranschläge eingeholt werden. Diese muss der Verwalter der Eigentümerversammlung vorlegen. Dabei kann er eine Empfehlung aussprechen, die die Eigentümer aber noch prüfen sollten. Die Besitzer entscheiden dann per Mehrheitsbeschluss über die Vergabe.


Weitere Meldungen aus dem Verkehrsrecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Alle wichtigen Vorlagen, Arbeitshilfen und Musterverträge.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

Wann kommt welches Bußgeld auf Sie zu? Droht Fahrverbot? Der aktuelle Bußgeldkatalog informiert Sie über besonders unfallträchtige Verkehrs-Verstöße und ihre juristischen Folgen, wie Bußgeld, Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg und Fahrverbot.

Zum Bußgeldkatalog >>

In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.

Zum Verkehrsrecht Ratgeber >>

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.