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Dienstag, 18. September 2007

Grob verkehrswidrige Fahrt: Radler haftet zu 100 Prozent

Meiningen/Berlin (dpa/tmn) - Radfahrer können für Unfallschäden zu 100 Prozent haftbar gemacht werden. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Meiningen in Thüringen hervor, auf das der Deutsche Anwaltverein in Berlin hinweist (Az.: 4 S 177/06).


Meiningen/Berlin (dpa/tmn) - Radfahrer können für Unfallschäden zu 100 Prozent haftbar gemacht werden. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Meiningen in Thüringen hervor, auf das der Deutsche Anwaltverein in Berlin hinweist (Az.: 4 S 177/06).

Das ist zumindest dann der Fall, wenn sich Radler auf der Straße grob verkehrswidrig verhalten. In dem Fall hatte ein Fahrradfahrer eine Linkskurve so geschnitten, dass er auf die Gegenfahrbahn geriet. Dort stieß er mit einem Auto zusammen. Der Pkw-Fahrer klagte auf Erstattung der Schäden und bekam in zweiter Instanz Recht, erläutert der Anwaltverein.

Die Richter sahen die Schuld allein beim Radfahrer - er habe durch sein grob verkehrswidriges Verhalten den Unfall verursacht. Die sogenannte Betriebsgefahr, die jedes Fahrzeug - also auch der Pkw - grundsätzlich darstellt, falle deshalb nicht ins Gewicht.


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