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Dienstag, 12. Juni 2007

Gesetzliche Unfallversicherung gilt auch für Ferien-Jobber

Hamburg (dpa/tmn) - In den Ferien jobbende Schüler und Studenten sind wie alle anderen Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert. Auf die Dauer der Beschäftigung und die Höhe der Bezahlung kommt es dabei nicht an, so die gesetzliche Unfallversicherung VBG in Hamburg.


Hamburg (dpa/tmn) - In den Ferien jobbende Schüler und Studenten sind wie alle anderen Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert. Auf die Dauer der Beschäftigung und die Höhe der Bezahlung kommt es dabei nicht an, so die gesetzliche Unfallversicherung VBG in Hamburg.

Versichert sind neben der Tätigkeit selbst auch der Hin- und Rückweg zur Arbeitsstelle. Im Fall eines Arbeitsunfalls kommt die gesetzliche Unfallversicherung für die Rehabilitation und die finanzielle Entschädigung des Verunglückten auf.


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