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Donnerstag, 15. November 2007

Gericht: Vollkasko-Schutz nach Unfallflucht nicht immer weg

Frankfurt/Main (dpa) - Unfallflucht kostet einen Autofahrer nicht zwangsläufig den Schutz der Vollkaskoversicherung. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem Beschluss.

Frankfurt/Main (dpa) - Unfallflucht kostet einen Autofahrer nicht zwangsläufig den Schutz der Vollkaskoversicherung. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem Beschluss.

Die Versicherung werde nicht leistungsfrei, wenn trotz des unerlaubten Entfernens vom Unfallort ihre Interessen nicht ernsthaft gefährdet worden seien und den Autofahrer kein erhebliches Verschulden treffe (Az.: 3 U 27/06).

Das Gericht gab mit seinem Beschluss einer Fahrzeughalterin gegen ihre Kfz-Vollkaskoversicherung Recht. Die Klägerin war auf eisglatter Straße mit ihrem Wagen gegen die Leitplanke gerutscht. Nachdem sich in derselben Zeit mehrere Unfälle ereignet hatten und sie 15 Minuten gewartet hatte, verließ sie den Unfallort, bevor der Unfall polizeilich aufgenommen worden war. Sie hinterließ einem Polizeibeamten allerdings ihr Kfz-Kennzeichen. Gleichwohl verweigert die Versicherung die Schadensregulierung wegen Unfallflucht.

Auch das OLG war der Auffassung, der Tatbestand der Unfallflucht sei durchaus erfüllt. Allerdings wäre es eine zur harte «Strafe» für den Versicherten, wenn jedes noch so geringe Fehlverhalten zum Verlust des Versicherungsschutzes führen würde, heißt es in dem in der Zeitschrift «OLG-Report» veröffentlichten Beschluss.


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