Gericht: Keine Berufsunfähigkeit bei Panikattacken
Saarbrücken (dpa) - Angstzustände oder Panikattacken im Job führen nicht ohne weiteres dazu, dass es Geld von der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt. Das berichtet die Zeitschrift «OLG-Report».
Saarbrücken (dpa) - Angstzustände oder Panikattacken im Job führen nicht ohne weiteres dazu, dass es Geld von der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt. Das berichtet die Zeitschrift «OLG-Report».
Die Zeitschrift beruft sich dabei auf einen Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken. Der Versicherte müsse vielmehr alles ihm Zumutbare unternehmen, um die Situation in den Griff zu bekommen. Dazu zählten beispielsweise die Aufnahme einer ärztlichen Behandlung oder die Einnahme von Medikamenten (Az.: 5 W 220/06-64).
Das Gericht lehnte mit seinem Beschluss die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ab, weil es für die Klage einer angehenden Lehrerin keine Erfolgsaussichten sah. Die Klägerin hatte Leistungen ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen wollen, weil sie ihre Ausbildung zur Lehrerin nicht fortsetzen konnte. Sie berichtete, dass sie in den Nächten vor dem Unterricht unter Magenkrämpfen, Essstörungen, Panikattacken und Schlafstörungen gelitten habe. Medikamente hatte sie nach eigenen Angaben aber nicht eingenommen.
Das OLG befand, es stehe nicht hinreichend fest, dass die Klägerin tatsächlich berufsunfähig sei. Wer psychische Beeinträchtigungen geltend mache, müsse darlegen, was er getan habe, um die Störungen in den Griff zu bekommen. Denn nur dann könne geprüft werden, ob eine Beeinträchtigung mit «Krankheitswert» vorliege. Diese Voraussetzungen habe die Klägerin nicht erfüllt.
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