Suche:
Stichwörter: SchwarzarbeitUnfall
Donnerstag, 27. September 2007

Gericht: Auch Schwarzarbeiter sind unfallversichert

Darmstadt (dpa) - Auch Schwarzarbeiter haben bei einem Arbeitsunfall Anspruch auf die Leistungen der Unfallversicherung. Das entschied das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt in einem Beschluss.


Darmstadt (dpa) - Auch Schwarzarbeiter haben bei einem Arbeitsunfall Anspruch auf die Leistungen der Unfallversicherung. Das entschied das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt in einem Beschluss.

Nach Auffassung der Richter ist für die Unfallversicherung nicht entscheidend, ob der Arbeitgeber den Beschäftigten bei der Sozialversicherung angemeldet hat. Wichtig sei allein, dass das Opfer zum Unfallzeitpunkt nicht selbstständig tätig war, sondern einer eigentlich sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachging. Der Beschluss ist unanfechtbar (Aktenzeichen: AZ L 3 U 160/07 ER).

Hessens oberste Sozialrichter gaben einem heute 52 Jahre alten Mann aus dem Kosovo Recht, der mit einem Touristenvisum in die Bundesrepublik eingereist war. Der Mann erlitt auf einer Baustelle im südhessischen Heppenheim einen schweren Unfall und musste mit einem schweren Schädel-Hirn-Trauma sowie weiteren Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht werden. Die Baufirma hatte ihn nicht zur Sozialversicherung angemeldet. Deshalb wollte die Berufsgenossenschaft die von den Ärzten dringend empfohlene Neurorehabilitation nicht bezahlen. Der Mann könne genauso gut als Selbstständiger gearbeitet haben und sei dann nicht durch die Unfallversicherung abgesichert, argumentierte die Berufsgenossenschaft.

Die Darmstädter Richter widersprachen und verpflichteten die Berufsgenossenschaft, die Kosten der Rehabilitation zunächst darlehensweise zu übernehmen. Wenn sich wider Erwarten im Hauptsacheverfahren herausstellen sollte, dass das Unfallopfer selbstständig tätig war, könne sie das Geld zurückfordern. Dem Unfallopfer sei jedoch nicht zuzumuten, bis zum Abschluss des Verfahrens zu warten. Eine Verzögerung der Behandlung könne zu irreversiblen Schäden und lebenslanger Pflegebedürftigkeit führen.


Weitere Meldungen aus dem Verkehrsrecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Alle wichtigen Vorlagen, Arbeitshilfen und Musterverträge.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

Wann kommt welches Bußgeld auf Sie zu? Droht Fahrverbot? Der aktuelle Bußgeldkatalog informiert Sie über besonders unfallträchtige Verkehrs-Verstöße und ihre juristischen Folgen, wie Bußgeld, Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg und Fahrverbot.

Zum Bußgeldkatalog >>

In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.

Zum Verkehrsrecht Ratgeber >>

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.