Gemeinde trifft Mitschuld bei Schäden durch Schlaglöcher
Celle/Oldenburg (dpa) - Eine Gemeinde trifft eine Mitschuld, wenn Autofahrern ein Schaden durch Schlaglöcher entsteht. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor, auf die die Rechtsanwaltskammer Oldenburg hinweist (Az.: 8 U 199/06).
Celle/Oldenburg (dpa) - Eine Gemeinde trifft eine Mitschuld, wenn Autofahrern ein Schaden durch Schlaglöcher entsteht. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor, auf die die Rechtsanwaltskammer Oldenburg hinweist (Az.: 8 U 199/06).
In dem Fall musste eine Großstadt einem Autofahrer Schadensersatz zahlen, nachdem dieser auf einer viel befahrenen Durchgangsstraße in ein 20 Zentimeter tiefes Schlagloch gefahren war. Dabei waren ein Reifen beschädigt worden und zwei Felgen zu Bruch gegangen.
Obwohl die Gemeinde vor der Unfallstelle Tempo 30 angeordnet und auf Schildern vor Straßenschäden gewarnt hatte, gaben die Richter dem Autofahrer Recht. Die Hälfte der Kosten von rund 2800 Euro musste der Mann aber selbst tragen. Denn in der Regel treffe Fahrer in solchen Fällen ein Mitverschulden, erläutern die Rechtsanwälte. Der Grund sei, dass das allgemeine Sichtfahrgebot Fahrer dazu verpflichtet, immer nur so schnell zu fahren, dass ein Anhalten vor Hindernissen jederzeit möglich ist.
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