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Freitag, 17. November 2006

Gemeinde muss Gefahrenstellen öfter streuen

Hamm/Berlin (dpa/gms) - Eine Gemeinde muss Gefahrenstellen bei Glatteis öfter streuen. Versäumt sie diese Pflicht, haftet sie für Glatteisunfälle. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervor, wie der Deutsche Anwaltverein in Berlin berichtet.


Hamm/Berlin (dpa/gms) - Eine Gemeinde muss Gefahrenstellen bei Glatteis öfter streuen. Versäumt sie diese Pflicht, haftet sie für Glatteisunfälle. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervor, wie der Deutsche Anwaltverein in Berlin berichtet.

Den Autofahrer treffe aber eine erhebliche Mitschuld, wenn er zu schnell gefahren ist (Az.: 9 U 169/04). In dem Fall kam ein Taxifahrer nachts auf einer Brücke wegen Glätte ins Schleudern und prallte gegen eine Laterne. Dabei verletzte er sich. Die Gemeinde hatte die Brücke zwar am Morgen gestreut, tagsüber verdünnte sich das Streusalz mit dem Schmelzwasser aber so sehr, dass es wirkungslos wurde. Der Taxifahrer bekam vom Gericht Schmerzensgeld zugesprochen. Die Gemeinde müsse zwar nicht rund um die Uhr streuen, jedoch bis etwa 22.00 Uhr, so das Gericht. Gefährliche Straßenstellen müssten zudem vorsorglich gestreut werden.


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