Suche:
Stichwörter:
Montag, 25. Juni 2007

Gekündigter Arbeitnehmer muss weiter Internetzugang haben

Berlin (dpa/tmn) - Der Arbeitgeber darf einem gekündigten Mitarbeiter nicht den Zugang zum Internet sperren. Ein Internetzugang stellt heute ein grundlegendes Kommunikationsmittel bei Bürotätigkeiten dar, so der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin.

Berlin (dpa/tmn) - Der Arbeitgeber darf einem gekündigten Mitarbeiter nicht den Zugang zum Internet sperren. Ein Internetzugang stellt heute ein grundlegendes Kommunikationsmittel bei Bürotätigkeiten dar, so der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin.

Dies gelte auch für das firmeninterne Intranet. In dem «Abschneiden» von Internet und Intranet liege eine unzulässige Diskriminierung, heißt es unter Berufung auf ein Urteil des Arbeitsgerichts Berlin (Az.: 71 Ca 24785/05).

Im verhandelten Fall hatte der Arbeitgeber eingewandt, dass der gekündigte Arbeitnehmer bei Beibehaltung des Zugangs rechtswidrig Firmengeheimnisse erlangen könne. Diesem Argument folgte das Gericht nicht. Bei einer derartigen Konstellation bestehe die Möglichkeit, den Beschäftigten bis zum Ablauf der Kündigungsfrist von der Arbeit freizustellen.

Informationen: Deutsche Anwaltauskunft, Telefon: 01805/18 18 05 (für 14 Cent pro Minute)


Weitere Meldungen aus dem Verkehrsrecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Alle wichtigen Vorlagen, Arbeitshilfen und Musterverträge.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

Wann kommt welches Bußgeld auf Sie zu? Droht Fahrverbot? Der aktuelle Bußgeldkatalog informiert Sie über besonders unfallträchtige Verkehrs-Verstöße und ihre juristischen Folgen, wie Bußgeld, Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg und Fahrverbot.

Zum Bußgeldkatalog >>

In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.

Zum Verkehrsrecht Ratgeber >>

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.