Gebrauchtwagen-Verkauf: Haftungsausschluss ist zulässig
Koblenz (dpa) - Bei einem Gebrauchtwagen ist ein vollständiger Haftungsausschluss grundsätzlich zulässig. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor.
Dies gilt nach dem Richterspruch auch dann, wenn sich die Klausel zwar im Kleingedruckten des Vertrages befindet, dieser aber vom Käufer des Wagens formuliert wurde. In diesem Fall finde eine gerichtliche Kontrolle nach den Maßstäben der allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht statt, betonten die Richter (5 U 289/07).
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Fahrzeugkäufers ab. Er hatte einen sieben Jahre alten und umgebauten Sportwagen gekauft. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrages fand sich die Klausel, dass das Fahrzeug unter Ausschluss jeder Gewährleistung verkauft werde. Den Kaufvertrag hatte der Kläger selbst formuliert. Als es später zum Streit kam, wollte er den Kauf rückgängig machen.
Das OLG sah dazu jedoch keine Veranlassung. Der Kläger könne sich nicht auf die Nichtigkeit des Gewährleistungsausschlusses berufen. Eine Prüfung der Klausel käme allenfalls in Frage, wenn sie der Verkäufer formuliert hätte und dadurch eine Benachteiligung des Käufers zu befürchten wäre.
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