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Freitag, 23. Februar 2007

Flug verpasst: Passagier kann Flughafengebühr zurückverlangen

Düsseldorf (dpa/gms) - Tritt ein Passagier seinen Flug nicht an, kann er die Flughafengebühren und Steuern von der Fluggesellschaft zurückverlangen. Dieses Recht gelte auch bei Stornierungen oder wenn der Passagier den Flug verpasst.

Düsseldorf (dpa/gms) - Tritt ein Passagier seinen Flug nicht an, kann er die Flughafengebühren und Steuern von der Fluggesellschaft zurückverlangen. Dieses Recht gelte auch bei Stornierungen oder wenn der Passagier den Flug verpasst.

Das sagt Beate Wagner von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. «Steuern und Gebühren fallen grundsätzlich nur an, wenn der Passagier auch tatsächlich fliegt.» Gerade bei Billigflügen machen diese Kosten einen Großteil des Flugpreises aus.


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