Fehler in den Reisedokumenten: Urlauber kann haften
Hamburg/Wiesbaden (dpa/tmn) - Wenn in einem Reisevertrag steht, dass sich ein Urlauber um Dokumente wie seinen Pass und ein Visum selbst kümmern muss, dann ist er auch dazu verpflichtet.
Hamburg/Wiesbaden (dpa/tmn) - Wenn in einem Reisevertrag steht, dass sich ein Urlauber um Dokumente wie seinen Pass und ein Visum selbst kümmern muss, dann ist er auch dazu verpflichtet.
Unter Umständen ist er sogar schadensersatzpflichtig, wenn der Veranstalter ein Bußgeld bezahlen muss, weil mit dem Pass etwas nicht in Ordnung ist. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Hamburg (Az.: 309 S 285/06) weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell» hin.
Im betreffenden Fall hatte der Veranstalter einer Kreuzfahrt in seinen Reisebedingungen klar vorgeschrieben, dass der Kunde für die Beschaffung der Reisedokumente selbst verantwortlich ist, «die nach den Einreisebestimmungen aller möglicher auf der Route angelaufener Häfen verlangt werden». Zugleich hatte er darauf hingewiesen, dass Kosten im Fall fehlender Dokumente zu Lasten des Kunden gingen. Weil eine Passagierin keinen von den USA vorgeschrieben maschinenlesbaren Pass dabei hatte, musste der Veranstalter im Hafen von Puerto Rico 2742 Euro Bußgeld bezahlen. Das Gericht war der Ansicht, die Passagierin treffe die Schuld daran und verurteilte sie, die Summe zu erstatten.
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